TRAININGSVEREINBARUNG KARATE

 
 

1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Teilnahme am Training beinhaltet mindestens 1x 45 Minuten Karate-Training pro Woche und richtet sich nach den vorgegebenen Trainingszeiten und Trainingsorten. In den Ferien findet aus versicherungstechnischen Gründen kein Training statt.  Es besteht aber generell die Möglichkeit an allen Trainingsorten in Berlin und Barnim (Aushang im Internet), ohne Zusatzkosten, am Training teilzunehmen. Die Leitung des Trainings erfolgt durch Steffen John oder durch autorisierte Assistenz-Trainer des Tora Shotokan Karate. Prüfungsvorbereitungen und außerordentliche Kurse werden gesondert berechnet.


2. Vertragslaufzeit / Monatsbeiträge

Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 01. des Folgemonats, in dem der Vertrag durch Betätigung des Absende Buttons geschlossen wurde. Die Zahlungsweise erfolgt bargeldlos per Lastschrift. Bei Einmalzahlung (Vorauszahlung des gesamten Beitrages) wird ein Nachlass von 10% gewährt. Der Vertrag endet mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Laufzeitende des Vertrages. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Vertrag genannte Erstlaufzeit, sofern keine Kündigung zwischenzeitlich erfolgt ist. Die Beitragspflicht besteht unabhängig der tatsächlichen Teilnahme des Mitgliedes. Bei Zahlungsverzug von Beiträgen werden zusätzliche Bankgebühren erhoben. Stand: 06-2023

 
 
 
 

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